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Widerrufsrecht

I.                    Mängelrügen

 

1.      Mängelrügen hat der Käufer innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. 

2.      Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. 

3.      Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle einer natürlichen Abnutzung unterworfenen Teile sowie Folgen übermäßiger Beanspruchung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und gewaltsamer Beschädigung. 

4.      Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nur, wenn wir die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ablehnen oder unzumutbar verzögern. 

5.      Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter, insbesondere Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, bestehen nicht. 

6.      Gegenüber Kaufleuten verjähren Mängelansprüche nach einem Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Gegenüber Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.